Trainingsangebot im PfHV

Daneben haben alle Tipps und Anregungen für ein individuelles Training erhalten, um sich bestmöglich zu Hause und in der Natur fithalten zu können. Für unsere Handballer ist ein Trainingsausfall über mehrere Monate nur schwer zu kompensieren. Strukturell versuchen wir die Zeit sinnvoll zu nutzen und hoffen, unsere Arbeit bald wie gewohnt wieder aufnehmen zu können. Die Vorbereitungen dafür laufen.

Seit dem 27.05.20 öffnen nun auch wieder vereinzelt die Sporthallen nach der Freigabe gemäß der 8. Corona Verordnung in Rheinland-Pfalz. Wie die meisten Vereine auch, arbeiten wir bereits entsprechende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aus, um zu gegebener Zeit den Trainingsbetrieb wieder starten zu können. Dabei sei entsprechend des vom Deutschen Handballbund empfohlenen 8-Stufen-Plans „Return-to-play“ zunächst nicht vorgesehen, das Training mit dem kompletten Team zu starten, sondern in kleinen Gruppen und ohne Körperkontakt zu agieren.

In diesem Zusammenhang kamen auch seitens unserer Vereine Fragen zum 8-StufenPlan des Deutschen Handballbundes auf. Dieses Konzept wurde vom DHB erstellt, um der Politik aufzuzeigen, wie sich der Handball eine verantwortungsvolle Rückkehr in den Sportbetrieb vorstellen könnte. Der Deutsche Handballbund hat aber auch immer darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der einzelnen Stufen abhängig von den Entscheidungen der Politik in den einzelnen Bundesländern ist. Es war immer klar, dass aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern, dieses Konzept nur ein Vorschlag sein kann. Dieser 8-Stufen-Plan ist daher auch nicht deutschlandweit gleichweit in der Umsetzung. Es kann auch nicht gesagt werden, dass wir uns derzeit in Stufe x befinden! Das Konzept soll aber eine Handlungshilfe für die Vereine sein, wenn vor Ort einzelne Stufen dieses Konzeptes so oder ähnlich umgesetzt werden können. 

Da bereits in 5 Wochen die Sommerferien anstehen, planen wir im PfHV zunächst keine zentralen Maßnahmen für unsere Auswahlspieler, da wir kurzfristig die Rahmenbedingungen für ein Auswahltraining als wenig geeignet ansehen. Das beginnt bereits mit den Einschränkungen bzgl. der Fahrgemeinschaften, setzt sich über die Größe der Trainingsgruppe fort bis hin zu den Einschränkungen im Übungsprogramm selbst. Wir können gegenüber dem Vereinstraining keinen wirklichen Mehrwert anbieten, so dass wir entschieden haben, statt einem Auswahltraining unsere Vereine stärker bei der Umsetzung von „Return-to-play“ zu unterstützen und zu begleiten. Die Auswahltrainer und unser Lehrstab bieten hierzu den Auswahlteams und Vereinen Unterstützung bei der Organisation entsprechender Trainingsprogramme mithilfe von Videokonferenzen an.

Der PfHV entwickelt in Abstimmung mit den lokalen Behörden in Haßloch sein Hygienekonzept weiter, um dann bis spätestens Mitte August (Ende der Sommerferien) wieder mit Handball in der Pfalzhalle und in einem zweiten Schritt auch an den Stützpunkten wieder an den Start gehen zu können. Anmerkung: Die Haftung wegen einer Infektion einer Person mit COVID-19 setzt eine Sorgfaltspflichtverletzung auf Seiten der Verantwortlichen voraus. Insofern hat der Vorstand/das Präsidium alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich und geeignet sind, eine Verbreitung des Virus und eine Infektion der Teilnehmer*innen beim Sportbetrieb des Vereins/des Verbandes zu verhindern. Hierzu zählen geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und Gewährleistung eines Mindestabstands. Die jeweils zu treffenden Maßnahmen hängen von örtlichen Begebenheiten, sind sportartspezifisch zu treffen und hängen demgemäß von den Umständen des Einzelfalles ab. Vorkehrungen wie Registrierung der Teilnehmer*innen, Hinweise auf Husten- und Niesetikette und kontaktfreie Begrüßungen, regelmäßige Reinigungsintervalle dürften dabei zu den Standardmaßnahmen gehören. Ein absoluter Schutz wird nicht herstellbar sein. Zudem müsste eine infizierte Person nachweisen, dass die Infektion durch die Teilnahme am Vereinssportbetrieb verursacht und durch das Verhalten des Vorstands/Präsidiums (oder anderer Verantwortlicher auf Seiten des Vereins/Verbandes) verschuldet wurde. Im Übrigen ist die Haftung des Vorstands, der unentgeltlich tätig ist bzw. keine den Ehrenamtsfreibetrag überschreitende Vergütung erhält, im Verhältnis zum Verein und zu den Mitgliedern des Vereins auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(Quelle: https://www.vibss.de/vereinsmanagement VIBSS = Vereins-, Informations-, Beratungs- und Schulungssystem des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)

Der PfHV plant daher auch den Einsatz eines/einer Corona-Beauftragten.

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